Dienstag, 19. Juni 2012

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PS: Der heutige Post ist wirklich ganz großartig geworden! Witzig, tiefsinnig, auf den Punkt. Und das passende Bild erst! Den mußte ich ganz einfach veröffentlichen! Allerdings, in Zeiten, in denen selbst die Überschrift eines Zeitungsartikels geschützt werden soll und in denen ein Lexikon nicht einmal mehr das Abbild einer Briefmarke zeigen darf, in denen sehe ich überhaupt nicht ein, warum jemand diesen Post, nur weil er veröffentlicht ist, auch ansehen dürfen sollte! Immerhin ist er mein mühsam erschaffenes geistiges Eigentum.
(Wenn allerdings Geld fließen sollte, dann würde ich es mir noch mal überlegen. Aber um es gleich zu sagen, ganz billig wird das nicht.)

14 Kommentare:

  1. Richtig so.
    Und anderswo verlinkt wirst du dann so:
    http://www.jawl.net/links-vom-14-6-2012/2012-06-15/

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    1. Gut gut. Und endlich auch keine Probleme mehr mit der Orthographie.

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  2. Da schneiden sich die Verlage ins eigene Fleisch. Ohne googel und ohne Blogger und sonstige Seitenbetreiber werden viel weniger Leute auf ihre Seiten kommen. Vor allem Blogger machen doch im Prinzip kostenlose Werbung für Verlage wenn sie zitieren. Dazu kommt noch dass man den Spieß auch umdrehen und Verlage verklagen könnte wenn man als Blogger, oder Webseitenbetreiber vor Jahren etwas schrieb, was später dann zufällig (oder auch abgeschrieben) in ähnlichen Worten in einer Zeitung auftaucht. Das wäre dann auch Diebstahl geistigen Eigentums.

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  3. ❚❚❚ ❚❚❚ ❚❚❚ L❚❚❚❚❚❚❚❚❚❚❚❚❚❚❚❚❚❚❚ ❚❚❚ ❚❚❚ ❚❚❚❚❚❚❚❚❚❚❚ ❚❚❚❚❚❚❚❚❚❚❚❚. ❚❚❚❚❚❚❚❚❚❚❚❚ ❚❚❚ ❚❚❚❚❚, ❚❚❚❚ ❚❚❚ ❚❚❚❚❚❚❚ ❚❚❚❚❚❚❚❚❚❚❚❚❚❚ ❚❚❚❚❚ ❚❚❚❚❚❚ (❚❚❚❚ ❚❚❚❚❚❚❚❚❚❚ ❚❚❚❚❚❚❚❚❚❚), ❚❚❚ ❚❚❚❚ ❚❚❚ ❚❚❚❚ ❚❚❚❚❚ ❚❚❚❚❚❚ ❚❚❚ ❚❚❚❚ ❚❚❚❚❚❚❚❚. ❚❚❚ ❚❚❚❚ ❚❚❚ ❚❚❚❚❚ ❚❚❚❚❚❚❚❚ ❚❚❚❚❚, ❚❚❚❚ ❚❚❚ ❚❚❚❚❚❚❚❚❚❚❚❚❚❚❚❚❚❚❚❚❚❚❚ ❚❚❚❚❚❚❚ ❚❚❚❚❚❚❚❚❚❚❚❚❚❚❚❚ ❚❚❚ ❚❚❚ ❚❚❚❚ ❚❚❚❚❚❚❚❚, ❚❚❚ ❚❚❚ ❚❚❚ ❚❚❚❚❚❚❚ ❚❚❚❚❚ ❚❚❚❚❚ ❚❚❚ ❚❚❚❚❚❚❚.

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    1. Man kann eben nicht alles haben. Will heißen:

      Das mit dem Leistungsschutzrecht ist ein Schwachsinn ohnegleichen. Beängstigend ist dabei, dass die Verlage offensichtlich nicht merken (oder beharrlich ignorieren), wie sehr sie sich damit selbst ins Knie schießen. Das wird ein böses Erwachen geben, wenn der suchmaschinengenerierte Traffic zusammenschnurrt wie wie eine Hüpfburg, der man das Gebläse durch einen Fön ersetzt.

      Schade nur, möchte ich ergänzen, dass es derzeit danach aussieht, als würde die deutsche Bloglandschaft vorher durch Abmahnexzesse größtenteils eingehen. Naja, wo gehobelt wird, fallen Späne....

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    2. Ja, daß der Traffic über Suchmaschinen wegbrechen wird, glaube ich. Was ich aber ehrlich nicht verstehe, ist, weshalb immer so getan wird, als ob Leser ganz weg bleiben, wenn sie nicht über Suchmaschinene bzw Aggregatoren kommen? Nachrichten werden die Menschen doch immer noch lesen wollen? Also werden mehr Leser direkt auf ihren Lieblingsseiten stöbern, was wiederum im Sinne der Verlage wäre?
      Wie sehr der eine Effekt den anderen kompensieren kann, würde sich dann zeigen. Aber wenn man dabei in einem Aufwasch auch noch die lästige Bloggerkonkurenz losgeworden wäre, umso besser.

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    3. Keine Ahnung, welcher Anteil des Traffics "der Verlage" über Suchmaschinen und aus News-Aggregaten stammt. Ich nutze sowas nicht, sondern gehe direkt auf die Seiten, auf denen ich mit über Aktuelles informiere. Das Volumen muss aber schon erheblich sein, sonst würden die doch nicht so weit gehen, um bei Google & co. abkassieren zu können. Dass man damit den mittlerweile reichlich frech gewordenen Bloggern ganz nebenbei noch ans Bein pinkeln kann, wird als Nebenwirkung sicher gern mitgenommen.

      Was durch das LSR aber weitestgehend aufhören wird, ist das Verweisen auf Zeitungstexte. Wenn man auf Artikel in Onlinezeitungen nicht mehr verweisen kann, ohne dafür Gebühren bezahlen zu müssen, wird das kaum einer mehr machen. Und damit dürfte den Verlagen einiges an Traffic wegbrechen. Vielleicht ist das in absoluten Zahlen nicht so furchtbar viel, aber damit entfallen auch die ganzen Blogposts à la "Kuck mal, was ich hier gelesen habe!", die für die Verlage sicher eher nützlich sein dürften. Man baut auf die Art gewissermaßen Hinweisschilder ab, die das Publikum auf den eigenen Laden hinweisen.

      Ob die Onlineprodukte der Verlage deswegen jetzt gleich veröden, weiß ich nicht. Aber verbessern wird sich ihre Lage durch das LSR ganz bestimmt nicht.

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  4. Wurden eigentlich nicht schon alle Wörter in irgendeiner Reihenfolge irgendwann einmal veröffentlicht? Damit unterliegt m.E. nach alles dem Leistungsschutzrecht. Inklusive dem großen Märchenbuch der Religion, der Bibel. Mal sehen, wenn der erste verklagt wird, der einen Satz mit "Am Anfang schuf..." beginnen lässt.

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    1. Bei "Am Anfang schuf..." gibt es keinen Verleger, der ein Leistungsschutzrecht geltend machen kann. Es ist ja nicht einmal der Autor bekannt. Aber im Prinzip stimmt es wohl. Bei Stefan Niggemeier hat das jemand vorgespielt.

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    2. Also ich werde ja versuchen, mir irgendwie die Urheberrechte an "Forscher warnen vor" unter den Nagel zu reißen. Dann habe ich endlich ausgesorgt...!

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  5. War das jetzt die Version ohne Vokale?

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