Dienstag, 18. Dezember 2012

Kommt's auf die Länge an?

BILDblog hat nun schon zweimal über den tollen Gedanken "Die Zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter. Die Verordnung der Europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamelbonbons umfaßt exakt 25911 Wörter" geschrieben und darauf hingewiesen, daß es diese Karamelbonbonverordnung überhaupt nicht gibt. Was aber bleibt, ist die Frage, wieso überhaupt irgendjemand auf die völlig gescheuerte Idee kommt, einen Zusammenhang zwischen der Relevanz eines Texts und seine Länge zu implizieren? Die Absurdität dieses Zusammenhangs ist schon offensichtlich, wenn man daran denkt, daß hier je nach Kontext zwei entgegengesetzte Ansprüche gesetzt werden. Für Verordnungen und Regeln gilt das alte Bild-Motto "Wer etwas Wichtiges zu sagen hat, macht keine langen Sätze". Lange Regelwerke sind da bloß Manifestation einer sinnlos ausufernden Bürokratie, die alles nur unnötig verkompliziert. Bei akademischen Texten ist es natürlich genau umgekehrt. Von Henryk Broder über SpOn bis zur taz wird immer wieder gerne unausgesprochen unterstellt, eine besonders kurze Doktorarbeit oder Habilitationsschrift könne keinen besonders hohen Wert haben. Wer einen wichtigen und ernsthaften Beitrag zur Wissenschaft leistet, der braucht dazu wohl zwangsläufig viele Worte.

Nun gut, die Zehn Gebote mögen es auf so um die 279 Worte bringen. Der Text "Validierung und Routineüberwachung von Sterilisationsprozessen für Medizinprodukte" der Sektion Sterilisation der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene hat 224 Seiten. Wenn wir einfach mal pauschal im Schnitt 150 Worte pro Seite annehmen, nur um die Größenordnung abzuschätzen, dann sollten das so um die 33 600 Worte sein. Keine Ahnung, welcher dieser beiden Texte für sich beanspruchen kann, pro Jahr mehr Menschenleben zu retten, da mag der Leser seine Phantasie bemühen...
Im Jahr 1985 wurde der Nobelpreis für Physik "für die Entdeckung des so genannten quantisierten Hall-Effekts" an Klaus von Klitzing vergeben. Die zugrunde liegende Originalarbeit "New Method for High-Accuracy Determination of the Fine-Structure Constant based on Quantized Hall Resistance" ist dreieinhalb Seiten lang - inklusive Autorenliste, Literaturverzeichnis und drei Abbildungen. Keine Ahnung, wie viele, hunderte von Seiten starke wissenschaftliche Arbeiten jedes Jahr in Regalen abgelegt und zu Recht niemals wieder herausgenommen werden, da mag der Leser seine Phantasie bemühen...
Es gibt relevante kurze und relevante lange Texte und es belanglose kurze und belanglose lange Texte.  Von der Länge eines Textes unterschwellig auf seine Qualität oder Bedeutung rückschließen zu wollen, ist nicht "Rhetorisch brillant", wie es die Süddeutsche einmal meinte, sondern ein ziemlich erbärmlicher Versuch der Lesermanipulation...

4 Kommentare:

  1. Die Textlänge ist wirklich kein gutes Kriterium zur Beurteilung von Texten. Natürlich könnte man die Zehn Gebote oder die amerikanische Unabhängigkeit leicht auf ein Mehrfaches ihres aktuellen Umfangs strecken, aber besser würden sie dadurch nicht. Die Länge der fiktiven Karamellbonbonverordnung und ihrer real existierenden Verwandten ergibt sich aus dem zu regelnden Sachverhalt.

    Wenn es denn nötig ist, den Import von Karamellbonbons (oder Gewürzgurken oder Weihnachtsbäumen oder sonstwas) detailliert und juristisch wasserdicht zu regeln, braucht man dafür eben eine gewisse Textmenge. Man könnte solche Verordnungen sicherlich auch auf unter 300 Wörter kürzen. Aber dann würden wesentliche Teile der zu regulierenden Sachverhalte unreguliert bleiben, und die Verordnung wäre so vage, dass sie im Endeffekt unbrauchbar wäre.

    All die Leute, die sich über den Wortreichtum von EU-Verordnungen mokieren, würden sicherlich aufschreien, wenn man ihnen etwa beim Leasen eines Autos, beim Hauskauf oder beim Abschluss einer Lebensversicherung einen Vertrag einschließlich AGB von 300 Wörtern Länge anbieten würde. Oder wenn die Karamellbonbonimporteure machen was sie wollen, weil die (auf allgemeinen Publikumswunsch allzu wortkarg ausgefallenen) EU-Verordnungen nicht greifen.

    Rhetorisch brilliant war auch nicht so sehr der Inhalt des immer wieder zitierten Ausspruchs von Alwin Münchmeyer (oder Heinz Ossenkamp oder auch Franz Josef Strauß), sondern die Art, wie durch die Reihung der ganz unterschiedlichen Texte und ihrer Länge von dem Inhalt abgelenkt wurde und der Redner die Lacher auf jeden Fall auf seiner Seite hatte. Das ist Qualitätspopulismus allererster Güte. Ethisch-moralisch eher zweifelhaft, aber eben sehr publikumswirksam, wie man bis heute sieht.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Wie wär's denn mit einem 11. Gebot "Du sollst keine schlechten Karamelbonbons importieren"? Sechs weitere Worte, und alles ist gesagt. Daß der HERR das vergessen hat...!?

      Löschen
    2. Das mag auf den ersten Blick sinnvoll klingen, aber dann stellt sich die Frage, wie "schlecht" zu definieren ist, und was "importieren" und "Karamellbonbon" im Sinne dieses Gebots bedeutet, und schwupps haben wir ein paar Dutzend Seiten Durchführungsbestimmungen und die schöne Prägnanz ist wieder im Eimer.

      Löschen
    3. Ja, eine Umsetzungsverordnung muß da natürlich noch dazu. Aber das ist ja beim "Du sollst nicht morden" auch nicht anders. Da enthält das Alte Testament ja auch noch seitenlange Ausführungen, wem man von der Hexe bis zum Schwulen alles den Garaus machen kann, ohne daß es als Mord zählen würde...

      Löschen