Das Bundesverfassungsgericht hat am 18. Februar eine Verfassungsbeschwerde gegen den LHC am CERN abgelehnt. Eine Dame wollte auf diesem Weg die Bundesrepublik Deutschland zwingen, gegen die Teilchenphysikexperimente am CERN vorzugehen, da diese möglicherweise die Erde vernichten, indem sie unkontrollierbare Schwarze Löcher hervorbringen.
So aus dem Bauchgefühl heraus scheint die Ablehnung sofort einleuchtend. Besonders herauszuheben ist dabei aber die Argumentation der Klägerin: "Sie begehrte, die Bundesrepublik Deutschland zu verpflichten, mit den Mitteln, die dieser völkerrechtlich zur Verfügung stehen, eine Beschränkung der bei den Versuchen eingesetzten Energie auf ein Maß zu erreichen, das bereits in andernorts betriebenen Teilchenbeschleunigern älterer Bauart verwendet wurde und daher unbedenklich sei." Und weiter: "Dies gelte jedenfalls solange, wie die von ihr geäußerte Warnung nicht empirisch widerlegt sei." Ob es der Klägerin nun nicht bewußt ist, oder von ihr gar erwünscht, aber man kann ihre Warnung nicht empirisch widerlegen, solange man nicht höhere Energien in den Experimenten benutzt als die bisher eingesetzten. Das scheint aber doch dem Verfassungsgericht unangenehm aufgefallen zu sein. Denn es stellt fest:
"Ein solches Vorgehen hinzunehmen hieße, Strategien zu ermöglichen, beliebige Forschungsanliegen durch entsprechend projektspezifische Warnungen zu Fall zu bringen."
Zwar gibt das Gericht zu, daß der Staat die Pflicht hat, Leib und Leben der Bürger zu schützen, aber:
"Demgegenüber begründet der bloße Verweis auf hypothetische Kausalverläufe jenseits derartiger vernünftiger Zweifel lediglich Restrisiken in dem Sinne, dass der Eintritt künftiger Schadensereignisse nie mit absoluter Sicherheit ausschließbar ist, weil hier Grenzen der empirisch überprüfbaren und theoretischer Argumentation zugänglichen Erkenntnisfähigkeit bestehen."
Und:
"Denn letzte Ungewissheiten jenseits der gegenwärtigen Erkenntnisfähigkeit sind in einer wissenschaftlich-technisch orientierten Gesellschaft grundsätzlich unentrinnbar und insofern als sozialadäquate Lasten von allen Bürgern zu tragen."
Da hat die Teilchenphysik ja noch mal Glück gehabt und darf weiterforschen! Aber Pech für Astronomen ist das schon. Denn wenn der Staat verpflichtet worden wäre, konsequent auch gegen letzte hypothetische Gefahren vorzugehen, hätte man gleich den Großteil des Staatshaushalts in die Asteroiden- und Kometenforschung umleiten können. Schließlich ist es sie alleine, die uns alle vor der Massenvernichtung durch kosmische Einschläge bewahren könnte! Schade, aber einen Versuch wars halt mal wert...
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